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IG BAU kritisiert fehlende Schutzmasken für Reinigungskräfte im Bezirksverband Westfalen-Mitte -Süd

„Beschäftigte müssen Maske oft aus eigener Tasche zahlen“

geb-reinigerin
21.01.2021
Presse-Archiv

Sie kümmern sich um die Hygiene in Büros, Schulen und Krankenhäusern – müssen sich
aber um die eigene Gesundheit Sorgen machen: Nach Einschätzung der IG Bauen-Agrar-
Umwelt (IG BAU) stehen einem Großteil der Reinigungskräfte im Bezirksverband nicht genügend
kostenlose Atemschutzmasken zur Verfügung. Immer wieder komme es vor, dass
Reinigungsfirmen beim Arbeitsschutz knausern und Beschäftigte den dringend benötigten
Mund-Nasen-Schutz aus der eigenen Tasche bezahlen müssen, so die Gewerkschaft. „Es
kann nicht sein, dass ausgerechnet die Menschen, bei denen das Einkommen kaum für
Miete und Lebensunterhalt reicht, auf den Kosten der beruflich genutzten Masken sitzen
bleiben. Besonders schwer ist es für Teilzeitkräfte und Minijobber. Das muss sich schnell
ändern“, sagt IG BAU-Bezirksvorsitzender Friedhelm Kreft. Nach Angaben der
Arbeitsagentur gibt es im Bezirksverband rund 19.810 Beschäftigte in der Gebäudereinigung.

Der Arbeits- und Gesundheitsschutz zähle zu den Fürsorgepflichten des Arbeitgebers,
betont Kreft. Daran dürfe nicht gespart werden – „das Tragen einer Atemschutzmaske ist
aktuell Pflicht und erst recht notwendig, wenn Beschäftigte sich am Arbeitsplatz einer
erhöhten Infektionsgefahr aussetzen“. Die IG BAU Westfalen Mitte-Süd ruft die
Reinigungsfirmen in der Region dazu auf, umgehend für ausreichend Atemschutzmasken
zu sorgen, am besten nach dem FFP2-Standard. „Betroffene berichten davon, dass sie
bislang – wenn überhaupt – nur eine einfache OP-Maske kostenlos bekommen. Wenn es
nach dem Arbeitgeber geht, soll die dann mehrere Tage halten. Wer den Mundschutz
mehrmals täglich wechselt, muss dafür selbst aufkommen“, berichtet der Gewerkschafter.
Dieser Missstand müsse dringend behoben werden.

Wichtig sei, dass die Firmen die besten Masken für die Sicherheit der Beschäftigten zur
Verfügung stellen und über den richtigen Gebrauch der sogenannten Aerosol-Filter
informierten. „Vom Verformen des Nasenclips bis hin zum Aufsetzen mit vier Fingern, damit
die Maske an der Haut abschließt – hierfür sollte es im Betrieb eine Anleitung geben“, so
Kreft. Aus Sicht der IG BAU muss für das Tragen der Atemschutzmaske der
Erschwerniszuschlag im Rahmentarifvertrag gezahlt werden. „Viele Firmen verweigern
diese Zulage. Wer stundenlang unter einer Maske körperlich schwer arbeitet, hat den
Lohnaufschlag verdient.“