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Urlaubsansprüche im Bauhauptgewerbe
28.02.2024, 09:00 Uhr
Westfalen
Dülmen - AKZENT Hotel Merfelder Hof
Themen:
Wie funktioniert das „Ansparprinzip“ für Urlaubsansprüche im Baugewerbe?
Was passiert mit dem Urlaub bei Branchen- oder Arbeitgeberwechsel?
Mindesturlaubsvergütung bei Krankheit ohne Lohn oder Saison-KUG
geänderte Mindesturlaubsvergütung bei Krankheit ohne Lohn
und Saison-KUG
Neue Mindesturlaubsvergütung bei Kurzarbeit
Welche Urlaubsansprüche müssen vor Saison-KUG, welche vor
Kurzarbeit außerhalb der Schlechtwetterzeit eingebracht werden?
Urlaub im Auslernjahr
Urlaubsansprüche für Angestellte und Azubis
Die Aufgaben/Möglichkeiten des Betriebsrats rund um den „Urlaub“
Überwachungsaufgaben
Mitbestimmung Urlaubsplanung/-festsetzung
Betriebsvereinbarung: was soll darin stehen, wie verhandeln?
Information der Beschäftigten
Zu allen Themen: Aktuelle Rechtsprechung
Anmeldeinformationen | Freistellung: § 37 (6) BetrVG 28.02. - 01.03.2024 Seminarkostenpauschale: 820,– Euro (USt-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 380,– Euro (zzgl. USt)* Seminarnummer: D7-246304-153 |
Veranstalter | DGB-Bildungswerk NRW e.V., Bismarckstraße 77, 4021 |
Region | Westfalen |
Branche | Bauhauptgewerbe |
Zielgruppe | Alle Interessierten |
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