Seitenpfad:

Urlaubsansprüche im Bauhauptgewerbe

28.02.2024, 09:00 Uhr
Westfalen
Dülmen - AKZENT Hotel Merfelder Hof
Dieses Seminar klärt die unterschiedlichen Urlaubsansprüche von gewerblichen Arbeitnehmer*innen, Angestellten und Auszubildenden im Bauhauptgewerbe. Wechselwirkungen mit der Agentur für Arbeit, Auswirkung auf die Rentenhöhe sowie die vielfältigen Regelungen im Zusammenhang mit einem Wechsel des Beschäftigungsverhältnisses werden behandelt. Die Teilnehmenden werden in die Lage versetzt, die Einhaltung von Gesetzen und Tarifverträgen zu überwachen und Beschäftigte zu informieren. Der Betriebsrat hat rund um das Thema „Urlaub“ starke Handlungsmöglichkeiten. Wie kann der BR zu einer arbeitnehmer*innenfreundlichen Betriebsvereinbarung kommen? Die konkrete Umsetzung im Betrieb wird unterstützt.
Themen:  Wie funktioniert das „Ansparprinzip“ für Urlaubsansprüche im Baugewerbe?  Was passiert mit dem Urlaub bei Branchen- oder Arbeitgeberwechsel?  Mindesturlaubsvergütung bei Krankheit ohne Lohn oder Saison-KUG  geänderte Mindesturlaubsvergütung bei Krankheit ohne Lohn und Saison-KUG  Neue Mindesturlaubsvergütung bei Kurzarbeit  Welche Urlaubsansprüche müssen vor Saison-KUG, welche vor Kurzarbeit außerhalb der Schlechtwetterzeit eingebracht werden?  Urlaub im Auslernjahr  Urlaubsansprüche für Angestellte und Azubis  Die Aufgaben/Möglichkeiten des Betriebsrats rund um den „Urlaub“  Überwachungsaufgaben  Mitbestimmung Urlaubsplanung/-festsetzung  Betriebsvereinbarung: was soll darin stehen, wie verhandeln?  Information der Beschäftigten  Zu allen Themen: Aktuelle Rechtsprechung
AnmeldeinformationenFreistellung: § 37 (6) BetrVG 28.02. - 01.03.2024 Seminarkostenpauschale: 820,– Euro (USt-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 380,– Euro (zzgl. USt)* Seminarnummer: D7-246304-153
Veranstalter DGB-Bildungswerk NRW e.V., Bismarckstraße 77, 4021
RegionWestfalen
BrancheBauhauptgewerbe
ZielgruppeAlle Interessierten

Bearbeitungsoptionen für diesen Termin

xxx