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HAFTUNG DER ARBEITNEHMER*INNEN IM ARBEITSVERHÄLTNIS

04.05.2023, 09:00 Uhr
Westfalen
Recklinghausen, Trainingsbergwerk Recklinghausen
Arbeitnehmer*innen kommen auf den Betriebsrat zu: Sie haben ein Fahrzeug umgekippt, einen Unfall gebaut, beim Kunden Schaden verursacht. Der Kunde will, dass sie für den Schaden aufkommen. Der Arbeitgeber will nun das Geld vom Lohn abziehen. Was tun!? Dieses Seminar gibt Antworten. Bei der Arbeitnehmerhaftung geht es um Nebenpflichten aus dem Arbeitsverhältnis, zu der das Bundesarbeitsgericht (BAG) im Laufe der Jahre eine ausführliche Rechtsprechung entwickelt hat. Anhand von Praxisbeispielen wird erläutert, mit welchen Folgen der/die Arbeitnehmer*in ggf. rechnen muss, wenn ihr/ihm Fehler unterlaufen. Welche Kosten/Schäden muss der Arbeitgeber übernehmen und wofür muss ggf. die/der Arbeitnehmer*in selbst aufkommen? Das Seminar macht auf Fehlerquellen aufmerksam, vermittelt den Stand der Rechtsprechung und erörtert, inwieweit der Betriebs-rat beteiligt ist.
Haftet der/die Arbeitnehmer*in überhaupt im Verhältnis zum Arbeitgeber?  Wann liegt welche Verschuldensform mit welcher Konsequenz vor?  Umfang und Begrenzung der Schadensersatzpflicht  Besteht eine Versicherungspflicht des Arbeitgebers?  Gefahrgeneigte Arbeit  Berufsbedingte Beteiligung am Straßen- und Werksverkehr  Entscheidungen des BAG  Beteiligungsmöglichkeiten des Betriebsrats Freistellung: § 37 (6) BetrVG Recklinghausen, Trainingsbergwerk Recklinghausen Seminarkostenpauschale: 295,– Euro (USt-frei) zzgl. Verpflegung: ca. 55,– Euro (zzgl. USt) Seminarnummer: D7-236208-194
AnmeldeinformationenIndustriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt Regionalbüro Westfalen Kreuzstr. 22 44139 Dortmund Telefon: 0231-28243970 Telefax: 0231-282439719
Veranstalter DGB Bildungswerk
RegionWestfalen
BrancheAlle Branchen
ZielgruppeAlle interessierten

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